Jeder von uns kann von einer Urteilsunfähigkeit betroffen werden, unabhängig vom Alter und vom aktuellen Gesundheitszustand. Die Urteilsunfähigkeit kann während einer beschränkten Zeit eintreten (z.B. Unfall) oder dauerhaft bleiben (z.B. Demenz). Die Angehörigen können ein Stück weit unsere Interessen wahren, für alles Weitere ist es seit 2013 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), einen Beistand oder eine Beiständin zu bestellen. Wer selber bestimmen will, wie es im Fall einer Urteilsunfähigkeit weitergeht, kann dies mittels Vorsorgeauftrag regeln.
Sandra Rufli ist dipl. Treuhandexpertin und leitet die Abteilung Treuhand bei der BDO in Baden. Sie berät seit 18 Jahren KMU, Einzelfirmen und Privatpersonen in allem, was sich um Buchhaltung, Jahresabschüsse, Steuern, Löhne und Sozialversicherungen, Arbeitsrecht und Ehe- und Erbrecht dreht.
Sandra Rufli ist seit 2002 Mitglied bei BPW Zofingen. Sie lebt mit ihrem Mann Jürg, der ebenfalls ein Geschäft hat, in Oftringen. Sie haben ein Pferd und gehen gerne mit dem Motorrad auf Reisen.
Ort | Hotel Zofingen, 4800 Zofingen |
Programm | |
18.45 Uhr | Eintreffen |
19.00 Uhr | Begrüssung/Nachtessen |
20.00 Uhr | Referat |
anschl. | Dessert und Kaffee |
Menü | |
Vorspeise | Vitello Tonnato |
Hauptgang |
Fleisch: Schweinsmedaillon mit weissem Spargel, Sauce Hollandaise und neuen Kartoffeln oder Vegi: Steinpilzravioli mit Salbeibutter oder Salatteller mit Ei |
Dessert | Holunderblüten-Vanille-Parfait mit frischen Erdbeeren |
Kosten | Fr. 44.–/Pers. (inkl. Mineral und Kaffee) für BPW-Mitglieder und BPW-Interessentinnen; Gäste bezahlen zusätzlich Fr. 20.– |
Programm/Details als PDF |